Interne Dokumente und Infos
Erläuterungen zu den Dokumenten
- 2-3 Wochen vor Beginn einreichen
- Vertretung (Pastor*innen) muss vorher selbst organisiert werden
- Ohne Vertretungsregelung wird der Urlaub nicht gewährt
Dienstreiseantrag
- Für Dienstreisen/ Fortbildungen, deren Kosten über den Kirchenkreis abgerechnet werden müssen.
- Vor Beginn an die Suptur zur Genehmigung schicken.
- Nach der Dienstreise das ausgefüllte Formular (Fahrtkosten, etc.) wieder an die Suptur schicken, dort erfolgt die Anweisung und Weiterleitung an das Kirchenamt.
- Nicht direkt an das Kirchenamt schicken!
Fahrtkosten
- Für jeden Träger (KK, KG) Fahrtkosten separat aufführen und entsprechend zur Anweisung in der Suptur/ Kirchengemeinde einreichen
- Nicht direkt an das Kirchenamt schicken!
Unfallanzeige
- Bitte die Hinweise auf dem Formblatt beachten.
- Die Anzeige ist an die Verwaltung der Berufsgenossenschaft in Bielfeld bei einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen zu richten.
- Die Anzeige ist spätestens drei tage nach dem Unfall zu erstatten.
Antrag auf Kollektenverlegung
- Die Kollektenverlegung muss bei der Superintendentur beantragt werden.
- Das Kirchenamt wird von der Superintendentur informiert.