Interne Dokumente und Infos

Erläuterungen zu den Dokumenten

Urlaubsformular

  • 2-3 Wochen vor Beginn einreichen
  • Vertretung (Pastor*innen) muss vorher selbst organisiert werden
  • Ohne Vertretungsregelung wird der Urlaub nicht gewährt 

Dienstreiseantrag

  • Für Dienstreisen/ Fortbildungen, deren Kosten über den Kirchenkreis abgerechnet werden müssen.
  • Vor Beginn an die Suptur zur Genehmigung schicken.
  • Nach der Dienstreise das ausgefüllte Formular (Fahrtkosten, etc.) wieder an die Suptur schicken, dort erfolgt die Anweisung und Weiterleitung an das Kirchenamt. 
  • Nicht direkt an das Kirchenamt schicken!

Fahrtkosten

  • Für jeden Träger (KK, KG) Fahrtkosten separat aufführen und entsprechend zur Anweisung in der Suptur/ Kirchengemeinde einreichen
  • Nicht direkt an das Kirchenamt schicken!

Unfallanzeige

  • Bitte die Hinweise auf dem Formblatt beachten.
  • Die Anzeige ist an die Verwaltung der Berufsgenossenschaft in Bielfeld bei einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen zu richten.
  • Die Anzeige ist spätestens drei tage nach dem Unfall zu erstatten.

Antrag auf Kollektenverlegung

  • Die Kollektenverlegung muss bei der Superintendentur beantragt werden.
  • Das Kirchenamt wird von der Superintendentur informiert.